Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts

Mit seinem Eckpunktepapier hat das Bundesministerium der Justiz einen ersten Aufschlag zur Modernisierung des 10. Buchs der Zivilprozessordnung gemacht, in dem bekanntlich das deutsche Schiedsverfahrensrecht geregelt ist. Für einen starken Rechtsstandort Deutschland bedürfe es neben einer modernen und effektiven Ziviljustiz auch hochentwickelter alternativer Streitbeilegungsformen, so das BMJ. Teil der alternativen Streitbeilegung sei die Handelsschiedsgerichtsbarkeit, die insbesondere für Wirtschaftsakteure von zentraler Bedeutung sei. Das bestehende deutsche Schiedsverfahrensrecht sei national und international hoch angesehen. 25 Jahre nach seiner umfassenden Neufassung gelte es dennoch, dieses Rechtsgebiet in Einzelheiten an die Bedürfnisse der heutigen Zeit anzupassen, um seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen und die Attraktivität Deutschlands als Schiedsstandort weiter zu stärken.

Die Stellungnahme der GMAA zu diesen Eckpunkten finden Sie hier. Sie ist neben den Stellungnahmen der Bundesrechtsanwaltskammer, der IHK, dem Anwaltsverein und weiteren Schiedsorganisationen und Verbänden auch auf dieser Interntseite des BMJ veröffentlicht.